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KI im Betrieb7 Min Lesezeit

Förderung für Digitalisierung im Handwerk: was es gibt und wie man drankommt

Es gibt Zuschüsse — und es gibt eine Regel, an der die meisten Anträge scheitern, bevor sie geschrieben sind. Was dauerhaft gilt, unabhängig davon, welches Programm gerade läuft.

Für Digitalisierung im Handwerk gibt es Zuschüsse — von Bund, Ländern und teilweise von Kommunen. Welche Programme gerade laufen, ändert sich allerdings ständig: Manche sind ausgelaufen, andere haben ihre Bedingungen geändert, wieder andere sind zeitweise ausgeschöpft.

Deshalb steht in diesem Artikel bewusst kein Programmname und kein Betrag. Beides wäre in einem halben Jahr falsch. Was hier steht, sind die Regeln, die unabhängig vom Programm gelten — und die Stellen, bei denen Sie den aktuellen Stand in einem Telefonat erfahren.

Die eine Regel, an der die meisten scheitern

Der Antrag muss vor dem Vorhabenbeginn gestellt und bewilligt sein. Als Vorhabenbeginn gilt in der Regel bereits die verbindliche Auftragsvergabe — nicht die Lieferung und nicht die Rechnung.

Im Klartext: Wer den Auftrag erteilt und danach den Antrag stellt, bekommt nichts. Das ist der häufigste Grund für abgelehnte Anträge, und er lässt sich nachträglich nicht heilen.

Praktische Folge für Ihre Planung: Wenn Sie Förderung in Betracht ziehen, gehört die Frage an den Anfang des Projekts, nicht ans Ende. Zwischen Antrag und Bewilligung können Wochen liegen — diese Zeit muss im Zeitplan stehen.

Wo Sie den aktuellen Stand erfahren

  • Ihre Handwerkskammer. Die Kammern haben Ansprechpartner für Betriebsberatung und Digitalisierung. Das Gespräch ist für Mitgliedsbetriebe in aller Regel kostenfrei und der schnellste Weg zu einer verlässlichen Auskunft.
  • Die Förderdatenbank des Bundes. Dort sind Programme von Bund, Ländern und EU zusammengeführt und nach Bundesland und Thema durchsuchbar.
  • Die Förderbank Ihres Bundeslandes. Für Bayern ist das die LfA Förderbank Bayern; jedes Land hat eine entsprechende Stelle.
  • Ihre Hausbank. Wichtig bei Programmen, die als Darlehen laufen — die Beantragung geht dann über die Bank, nicht direkt.
  • Ihr Steuerberater. Für die Frage, was steuerlich günstiger ist: Zuschuss, Abschreibung oder eine Kombination.

Was typischerweise gefördert wird

Die Schwerpunkte wechseln, die Richtung ist über die Jahre erstaunlich stabil:

  • Beratung und Konzeption vor der Umsetzung
  • Software für Auftragsabwicklung, Zeiterfassung, Warenwirtschaft
  • Anschaffung von Hardware, wenn sie zum digitalen Vorhaben gehört
  • Maßnahmen für Datensicherheit
  • Qualifizierung der Mitarbeiter
  • Anbindung an schnelles Internet, teilweise auch in Verbindung mit einem Anschluss

Was praktisch nie gefördert wird: laufende Kosten und Abonnements über den Förderzeitraum hinaus, Ersatzbeschaffungen ohne erkennbaren Fortschritt und alles, was bereits beauftragt wurde.

Was ein Antrag braucht

  • Eine Beschreibung des Vorhabens — was soll sich im Betrieb ändern, nicht nur was gekauft wird.
  • Angebote als Kostengrundlage, oft mehrere.
  • Betriebsdaten: Größe, Umsatz, Beschäftigte. Fast alle Programme gelten nur bis zu bestimmten Größen.
  • Eine Erklärung zu bereits erhaltenen Beihilfen. Kleinbeihilfen sind über mehrere Jahre gedeckelt; wer den Deckel bereits ausgeschöpft hat, bekommt nichts mehr.
  • Nach der Umsetzung: Verwendungsnachweis. Rechnungen, Zahlungsbelege, oft ein kurzer Bericht. Diese Arbeit gehört von Anfang an eingeplant.

Die ehrliche Einordnung

Förderung ist ein Zuschuss, kein Grund. Ein Vorhaben, das sich nur mit Zuschuss rechnet, rechnet sich meistens gar nicht — denn die Bewilligung ist nie sicher, die Bearbeitung dauert, und der Nachweis kostet Zeit.

Umgekehrt: Wenn ein Vorhaben ohnehin ansteht, ist es fahrlässig, nicht vorher zu fragen. Ein Anruf bei der Kammer kostet zwanzig Minuten.

Wie wir dabei helfen

Wir schreiben keine Förderanträge — dafür gibt es die Kammern und spezialisierte Berater, die den aktuellen Stand täglich verfolgen. Was wir liefern, ist der Teil, den ein Antrag braucht: eine belastbare Beschreibung des Vorhabens und ein Angebot, das die Positionen so ausweist, dass eine Bewilligungsstelle damit arbeiten kann.

Und wir sagen Ihnen, wenn ein Vorhaben aus unserer Sicht auch ohne Zuschuss sinnvoll ist. Dann sollten Sie nicht drei Monate auf einen Bescheid warten.

Häufige Fragen

Kann ich schon anfangen und den Antrag nachreichen?

Nein. Die verbindliche Beauftragung gilt in aller Regel als Vorhabenbeginn und schließt die Förderung aus. Fragen Sie im Zweifel vorher bei der Bewilligungsstelle nach, ob eine Ausnahme möglich ist — schriftlich.

Lohnt sich der Aufwand bei kleinen Vorhaben?

Oft nicht. Rechnen Sie Ihre Stunden für Antrag und Nachweis gegen den erwarteten Zuschuss. Bei kleinen Beträgen ist der schnellere Weg meistens der bessere.

Gilt das auch für Einzelunternehmer?

Viele Programme stehen auch sehr kleinen Betrieben offen, teils mit eigenen Zuschnitten. Genau deshalb lohnt der Anruf bei der Kammer statt der Suche im Internet.

Wie lange dauert eine Bewilligung?

Das schwankt stark. Planen Sie Wochen ein, nicht Tage — und legen Sie das Vorhaben nicht in Ihre stärkste Saison.

Der nächste Schritt

Wenn ein Vorhaben ansteht: Zuerst Kammer anrufen, dann uns — in dieser Reihenfolge. Das Angebot, das Sie für den Antrag brauchen, bekommen Sie von uns in der Form, die dafür gebraucht wird.

09195 9392909 oder info@xaicore.de.

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