Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Mai 2026 · Version 2.0 · Anwendbar ausschließlich auf B2B-Geschäftsbeziehungen · Subscription-Modell

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen XA:I CORE · Inhaber Fabian Stillrich · Ringstraße 1 · 91341 Röttenbach · Deutschland (nachfolgend „Anbieter") und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über Webseiten-Subscription-Leistungen sowie damit verbundene Dienstleistungen.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verbraucherverträge i.S.d. § 13 BGB werden nicht abgeschlossen.

(3) Mit Vertragsschluss bestätigt der Auftraggeber, dass er Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist und die bestellten Leistungen ausschließlich für seine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit nutzt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, beim Onboarding eine gültige Steuernummer, USt-ID oder einen Freiberufler-Nachweis (§ 18 EStG) anzugeben.

(4) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsgegenstand & Tarife

(1) Der Anbieter erbringt monatlich wiederkehrende Webseiten-Subscription-Leistungen gemäß dem vom Auftraggeber gewählten Tarif (Webseite AIR, Webseite PRO oder Webseite MAX). Die genauen Tarif-Inhalte ergeben sich aus der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung unter xaicore.de/preise sowie aus der Service-Definitions-Dokumentation unter xaicore.de/leistungsdefinition.

(2) Der Anbieter erstellt eine individuell auf die Marke und Anforderungen des Auftraggebers zugeschnittene Webseite, hostet diese in Deutschland (Hetzner Online GmbH) und übernimmt während der Vertragslaufzeit Pflege, Updates, Hosting, Sicherheit, Monitoring und Engineering-Leistungen im Umfang des gewählten Tarifs.

(3) Der konkrete Funktions- und Designumfang ergibt sich aus dem individuellen Briefing-Dokument und der Auftragsbestätigung.

(4) Soweit dies zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlich ist, ist der Anbieter berechtigt, Subunternehmer und Auftragsverarbeiter einzusetzen. Datenschutzrechtliche Verpflichtungen bleiben unberührt; etwaig erforderliche Auftragsverarbeitungsverträge werden geschlossen.

(5) Der Anbieter setzt im Rahmen der Leistungserbringung KI-Werkzeuge ein, sofern dies zur Effizienzsteigerung beiträgt. Der Auftraggeber stimmt dem ausdrücklich zu, soweit keine schützenswerten Inhalte des Auftraggebers Dritten unautorisiert zugänglich gemacht werden.

§ 3 Vertragsschluss & Onboarding

(1) Angebote des Anbieters sind freibleibend. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot des Anbieters innerhalb der Bindungsfrist von 14 Tagen schriftlich, per E-Mail oder über das Online-Formular annimmt.

(2) Im Rahmen des Onboardings ist der Auftraggeber verpflichtet:

(3) Der Anbieter behält sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen — insbesondere bei Zweifeln an der Unternehmer-Eigenschaft des Auftraggebers.

§ 4 Vertragslaufzeit & Kündigung

(1) Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Der Vertrag beginnt mit dem Tag, an dem der Anbieter mit der Erstellung der Webseite beginnt („Build-Beginn").

(2) Build-Beginn ist der Tag, an dem alle für die Erstellung erforderlichen Inhalte vollständig vom Auftraggeber übergeben wurden.

(3) Backstop-Klausel: Liefert der Auftraggeber die erforderlichen Inhalte nicht binnen 60 Tagen nach Vertragsunterschrift, beginnt die Vertragslaufzeit automatisch nach Ablauf dieser 60-Tage-Frist. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter mangels Briefing-Lieferung noch nicht mit dem Build beginnen konnte.

(4) Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit in Textform (E-Mail genügt) gekündigt wird.

(5) Der Anbieter informiert den Auftraggeber 6 Wochen vor jeweiliger Vertragsverlängerung in Textform.

(6) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.

§ 5 Engineering-Stunden & Stunden-Banking

(1) Im monatlichen Tarif sind Engineering-Stunden für Pflege, Updates und kleinere Anpassungen enthalten:

(2) Was als „Engineering-Stunde" zählt, ist in der Service-Definitions-Dokumentation (xaicore.de/leistungsdefinition) abschließend geregelt. Diese ist verbindlicher Vertragsbestandteil.

(3) Nicht ausgenutzte Stunden werden bis zu maximal 3 Monatskontingente in den Folgemonat übertragen („Banking"):

(4) Darüber hinaus angesammelte Stunden verfallen ohne Anspruch auf Auszahlung oder Übertragung.

(5) Über das monatliche Kontingent (inkl. Banking) hinausgehende Engineering-Leistungen werden mit 150 € netto pro Stunde abgerechnet, in 15-Minuten-Schritten. Der Anbieter informiert den Auftraggeber schriftlich vor Beginn solcher Mehraufwände; Mehraufwände werden nur nach ausdrücklicher Freigabe des Auftraggebers erbracht.

(6) Bei Vertragsende verfallen alle Banking-Stunden ohne Anspruch auf Auszahlung.

§ 6 Nutzungs- & Eigentumsrechte

(1) Der Auftraggeber erhält während der Vertragslaufzeit ein nicht-übertragbares, nicht-exklusives Nutzungsrecht an der bereitgestellten Webseite für den vertraglich vereinbarten Zweck.

(2) Quellcode, Design-System, Themes, Engineering-Komponenten, Custom-Funktionen, Backend-Konfigurationen und sämtliche entwickelten Software-Bestandteile verbleiben Eigentum des Anbieters. Der Auftraggeber erwirbt hieran kein Eigentum, sondern ausschließlich das vertragliche Nutzungsrecht für die Vertragslaufzeit.

(3) Inhalte, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt (Texte, Bilder, Logos, Markenelemente, Kundendaten), verbleiben in seinem Eigentum.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, anonymisierte oder veröffentlichungsfreigegebene Projektergebnisse für eigene Referenz- und Marketingzwecke zu verwenden.

(5) Nach Vertragsende wird die Webseite vom Anbieter abgeschaltet. Der Auftraggeber erhält innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende auf Anforderung:

(6) Die Webseite als Ganzes — einschließlich Quellcode, HTML-Struktur, CSS, JavaScript, Design, Templates, Themes, Engineering-Komponenten, Backend-Konfigurationen und sämtlicher entwickelter Software-Bestandteile — verbleibt vollständig Eigentum des Anbieters. Eine Weiterverwendung, ein Export oder eine Übergabe des Codes/Designs in jeglicher Form ist nach Vertragsende ausgeschlossen. Vergleichbar mit anderen SaaS-Anbietern (z.B. Shopify, Squarespace, Wix) endet das Nutzungsrecht mit dem Vertragsende.

§ 7 Preise & Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die jeweils zum Vertragsschluss veröffentlichten Tarifpreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die aktuellen Preise sind einsehbar unter xaicore.de/preise.

(2) Die monatliche Vergütung ist im Voraus jeweils zum 1. eines Kalendermonats fällig. Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte über das vom Anbieter genutzte Abrechnungssystem (z.B. Stripe).

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Anbieter eine gültige Zahlungsmethode bereitzustellen. Schlägt eine Lastschrift fehl oder wird eine Kreditkarte abgelehnt, schuldet der Auftraggeber die entstehenden Rückbuchungsgebühren.

(4) Bei Zahlungsverzug gilt die folgende Eskalations-Staffel, ausschließlich in digitaler Textform (E-Mail) gem. § 126b BGB:

  1. Tag 1 (Fehlgeschlagene Lastschrift): Automatische E-Mail-Benachrichtigung an den Auftraggeber. Mollie macht parallel einen zweiten automatischen Einzugsversuch.
  2. Tag 5: Erste Zahlungserinnerung per E-Mail.
  3. Tag 14: Zweite Zahlungserinnerung per E-Mail.
  4. Tag 30: Förmliche Mahnung per E-Mail mit Verzugszinsen (9 Prozentpunkte über Basiszinssatz gem. § 288 Abs. 2 BGB) und Verzugspauschale 40 € (§ 288 Abs. 5 BGB). Setzt eine letzte Zahlungsfrist von 14 Tagen.
  5. Tag 45: Letzte E-Mail-Erinnerung. Ankündigung der vorübergehenden Offline-Schaltung zum Tag 60.
  6. Tag 60: Der Anbieter ist berechtigt, die Webseite vorübergehend offline zu nehmen und durch eine neutrale Maintenance-Page zu ersetzen. Mehrleistungen und Stunden-Banking werden eingestellt. Die monatliche Vergütung bleibt während dieser Zeit fällig.
  7. Tag 90: Außerordentliche fristlose Kündigung per E-Mail aus wichtigem Grund. Der gesamte Restbetrag der Mindestvertragslaufzeit wird sofort fällig (Vorfälligkeit). Daten-Export wird nicht vor vollständigem Zahlungsausgleich übergeben.
  8. Tag 120+: Übergabe der offenen Forderung an Inkasso oder Anwalt. Sämtliche entstehende Anwalts- und Inkassokosten trägt der Auftraggeber.

Hinweis: Sämtliche Kommunikation in dieser Eskalations-Staffel erfolgt ausschließlich per E-Mail in Textform i.S.d. § 126b BGB. Es werden keine postalischen Briefe verschickt. Dies dient der lückenlosen digitalen Dokumentation.

(5) Preisanpassungen für laufende Verträge sind frühestens 12 Monate nach Vertragsbeginn und mit 3-monatiger Ankündigungsfrist in Textform möglich. Bei Preisanpassungen >10% steht dem Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens zu.

(6) Zahlung erfolgt standardmäßig per SEPA-Lastschriftverfahren über die Mollie B.V. (EU). Alternativ: Kreditkarte. Die Zahlungsdaten werden bei Mollie sicher verwahrt und niemals vom Anbieter selbst gespeichert.

§ 8 Mitwirkungspflichten

(1) Der Auftraggeber stellt dem Anbieter rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Daten, Zugänge und Informationen zur Verfügung.

(2) Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis. Verzögerungen aufgrund unterlassener Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers und entbinden den Anbieter nicht von der Pflicht zur Erbringung der monatlichen Subscription-Leistungen.

(3) Der Auftraggeber sichert zu, dass alle von ihm bereitgestellten Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Datensätze) frei von Rechten Dritter sind oder die erforderlichen Nutzungsrechte vorliegen. Er stellt den Anbieter insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

§ 9 Hosting & Verfügbarkeit

(1) Die Webseite wird auf Servern der Hetzner Online GmbH in Deutschland (Falkenstein oder Nürnberg) gehostet. Mit Hetzner besteht ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.

(2) Der Anbieter bemüht sich nach besten Kräften um eine hohe Verfügbarkeit der Webseite. Geplante Wartungsfenster (max. 4 Stunden/Monat) werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten gelegt und mindestens 48h im Voraus angekündigt.

(3) Höhere Gewalt, DDoS-Angriffe, Internet-Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters und vom Auftraggeber verursachte Störungen liegen außerhalb der Verantwortung des Anbieters.

(4) Bei MAX-Kunden bemüht sich der Anbieter um eine priorisierte Bearbeitung von Störungs-Meldungen.

§ 10 Mängelhaftung & Gewährleistung

(1) Bei Mängeln an der Webseite hat der Auftraggeber zunächst Anspruch auf Nacherfüllung. Der Anbieter wählt zwischen Mängelbeseitigung oder Neuherstellung.

(2) Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Auftraggeber Minderung der Monatsvergütung um maximal 50% für den betroffenen Zeitraum verlangen oder den Vertrag außerordentlich kündigen.

(3) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Bereitstellung. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gilt die gesetzliche Frist.

(4) Mängel sind unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Entdeckung, schriftlich zu rügen.

§ 11 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei zwingender gesetzlicher Haftung (z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz).

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt — höchstens jedoch auf den 3-fachen monatlichen Tarifpreis.

(3) Eine darüber hinausgehende Haftung — insbesondere für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Datenverlust — ist ausgeschlossen.

(4) Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 12 Datensicherung & Geheimhaltung

(1) Der Anbieter erstellt tägliche Backups der Webseite. Der Auftraggeber ist verpflichtet, eigene Inhalte (z.B. Originaldateien von Texten, Bildern, Logos) zusätzlich selbst zu sichern.

(2) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur für vertragliche Zwecke zu verwenden. Die Geheimhaltungspflicht besteht für 5 Jahre über das Vertragsende hinaus.

(3) Vertraulichkeit bezieht sich nicht auf Informationen, die öffentlich bekannt sind, vor dem Erhalt rechtmäßig bekannt waren oder rechtlich offengelegt werden müssen.

§ 13 Datenschutz

(1) Beide Vertragsparteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

(2) Soweit der Anbieter im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet (z.B. Daten von Webseiten-Besuchern, die über Kontaktformulare des Auftraggebers eingehen), schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab.

(3) Details zur Verarbeitung durch den Anbieter sind in der Datenschutzerklärung einsehbar.

§ 14 Übertragung & Änderungen

(1) Die Übertragung des Vertrags auf Dritte durch den Auftraggeber bedarf der schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Bei Unternehmens-Umwandlungen (Rechtsformwechsel, Verschmelzung) ist eine Übertragung mit vorheriger schriftlicher Anzeige möglich.

(2) Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag im Rahmen einer Rechtsnachfolge (z.B. Unternehmens-Verkauf) auf einen Dritten zu übertragen, sofern die Leistungserbringung gewährleistet bleibt.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters (Röttenbach, Bayern).

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt (salvatorische Klausel).

Diese AGB wurden sorgfältig nach deutschem Werkvertrags-, Dienstvertrags- und Mietvertragsrecht erstellt und sind speziell auf das Subscription-Modell zugeschnitten. Vor produktivem Einsatz empfehlen wir ausdrücklich eine abschließende Prüfung durch einen Fachanwalt für IT-Recht. Eine pauschale Garantie der Rechtssicherheit kann nicht gegeben werden.