Rechtliches

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Stand: Mai 2026 · Version 1.0 · Vorlage gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO

Präambel

Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (nachfolgend "AVV") regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch XA:I CORE · Inhaber Fabian Stillrich · Ringstraße 1 · 91341 Röttenbach (nachfolgend "Auftragsverarbeiter") im Auftrag des Auftraggebers (Verantwortlicher i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO) im Rahmen der Webseiten-Subscription gemäß Hauptvertrag (AGB).

§ 1 Gegenstand und Dauer

(1) Gegenstand des Auftrags ist die Verarbeitung personenbezogener Daten Dritter (insbesondere Webseiten-Besucher, Formular-Einsender, Newsletter-Abonnenten) im Rahmen des Betriebs und der Pflege der durch den Auftragsverarbeiter erstellten und gehosteten Webseite des Auftraggebers.

(2) Die Dauer der Verarbeitung entspricht der Laufzeit des zugrundeliegenden Subscription-Hauptvertrags.

§ 2 Art und Zweck der Verarbeitung

(1) Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zu folgenden Zwecken:

(2) Die Art der Verarbeitung umfasst Erheben, Erfassen, Organisation, Speicherung, Anpassung, Abfrage, Verwendung und Löschung.

§ 3 Art der personenbezogenen Daten

(1) Der Auftragsverarbeiter verarbeitet im Rahmen des Auftrags insbesondere folgende Datenkategorien:

§ 4 Kategorien betroffener Personen

§ 5 Pflichten des Auftragsverarbeiters

Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich:

  1. Personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers zu verarbeiten
  2. Die zur Wahrung der Sicherheit der Verarbeitung erforderlichen Maßnahmen (Art. 32 DSGVO) zu treffen
  3. Zur Vertraulichkeit verpflichtetes Personal einzusetzen (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO)
  4. Den Auftraggeber bei der Erfüllung seiner Pflichten nach Art. 32-36 DSGVO zu unterstützen
  5. Den Auftraggeber unverzüglich über Datenschutzverletzungen zu informieren (innerhalb 24 Stunden nach Bekanntwerden)
  6. Nach Abschluss der Erbringung der Verarbeitungstätigkeiten alle personenbezogenen Daten zu löschen oder zurückzugeben, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht
  7. Dem Auftraggeber alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung des Art. 28 DSGVO zur Verfügung zu stellen

§ 6 Technisch-organisatorische Maßnahmen (TOM)

Der Auftragsverarbeiter trifft folgende technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO:

6.1 Vertraulichkeit

6.2 Integrität

6.3 Verfügbarkeit & Belastbarkeit

6.4 Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung

§ 7 Sub-Auftragsverarbeiter

(1) Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, weitere Auftragsverarbeiter (Sub-Auftragsverarbeiter) hinzuzuziehen. Aktuelle Sub-Auftragsverarbeiter:

AnbieterZweckStandortDrittland-Garantien
Hetzner Online GmbHWebseiten-HostingDeutschland
Mollie B.V.Zahlungsabwicklung (Mandate-Verwaltung)Niederlande— (EU)
Resend, Inc.E-Mail-Versand (transaktional)USAEU-Standardvertragsklauseln
Anthropic PBCKI-Chat-Assistent (optional, Tarif Webseite MAX)USAEU-Standardvertragsklauseln
Vercel Inc.Build-Pipeline / CDN für statische AssetsUSA / EU-EdgeEU-Standardvertragsklauseln

(2) Der Auftraggeber stimmt der Hinzuziehung dieser Sub-Auftragsverarbeiter zu.

(3) Bei Wechsel oder Hinzufügung weiterer Sub-Auftragsverarbeiter wird der Auftraggeber mit angemessener Frist (mindestens 30 Tage) in Textform informiert. Der Auftraggeber hat das Recht, gegen die Änderung Widerspruch einzulegen.

(4) Mit allen Sub-Auftragsverarbeitern bestehen Auftragsverarbeitungsverträge gemäß Art. 28 DSGVO.

§ 8 Rechte des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat das Recht, sich jederzeit über die Verarbeitung seiner Daten zu informieren und entsprechende Einsicht zu nehmen.

(2) Der Auftraggeber kann Kontrollen vor Ort (nach vorheriger schriftlicher Anmeldung mit angemessener Frist) durchführen oder einen Wirtschaftsprüfer auf eigene Kosten beauftragen.

(3) Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Auftraggeber bei der Beantwortung von Anfragen betroffener Personen (Art. 12-23 DSGVO).

§ 9 Anzeigepflicht bei Verstößen

(1) Der Auftragsverarbeiter teilt dem Auftraggeber unverzüglich Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten mit.

(2) Diese Mitteilung umfasst mindestens:

§ 10 Löschung und Rückgabe nach Vertragsende

(1) Nach Beendigung des Hauptvertrags wird der Auftragsverarbeiter:

(2) Backup-Daten werden im Rahmen der ohnehin laufenden Rotation gelöscht (max. 90 Tage).

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht.

(2) Bei Widersprüchen zwischen diesem AVV und dem Hauptvertrag gehen die Bestimmungen dieses AVV in Bezug auf Datenschutz vor.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses AVV unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieses AVV bedürfen der Textform.

Annahme dieses AVV

Mit Abschluss eines Subscription-Vertrags und Bestätigung der AGB nimmt der Auftraggeber konkludent auch diesen AVV an. Eine separate Unterzeichnung ist nicht erforderlich, kann aber auf Wunsch des Auftraggebers vorgenommen werden — schreiben Sie hierzu an info@xaicore.de.

Dieser AVV wurde gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO erstellt. Vor produktivem Einsatz empfehlen wir eine Prüfung durch einen Fachanwalt für IT-Recht oder einen Datenschutzbeauftragten.